Antwort:
Hat die zuständige Stiftungsbehörde die Familienstiftung anerkannt, stellt sie eine entsprechende Anerkennungsurkunde aus. In diesem Zeitpunkt erlangt die Familienstiftung Rechtsfähigkeit. Die Familienstiftung kann ab diesem Zeitpunkt im Rechtsverkehr auftreten und bspw. Verträge schließen. Die Familienstiftung wird außerdem in ein online einsehbares Stiftungsverzeichnis eingetragen.