Welche Nachfolgeklauseln gibt es?

Antwort:

Es gibt Fortsetzungsklauseln, damit die Unternehmensanteile den Mitgesellschaftern anwachsen. Mögliche Erben werden insgesamt von der Beteiligung des Unternehmens ausgeschlossen. In der Folge können sich hohe Abfindungsansprüche ergeben.


Einfache Nachfolgeklauseln können die Unternehmensanteile entsprechend der Erbquote unter den Erben oder gerade abweichend von dieser Quote aufteilen.

Qualifizierte Nachfolgeklauseln berücksichtigen nur Personen, die nach einer bestimmten fachlichen Qualifikation in der Lage sind, die unternehmerische Verantwortung übernehmen zu können.

In allen Fällen sind gesetzliche Erben, die nicht berücksichtigt werden, abzufinden.