Wie kann eine Familienstiftung die erwirtschafteten Erträge verwenden?

Antwort

Die Antwort auf diese Frage gibt der Stifter in der Stiftungssatzung. Neben der Auszahlung der erwirtschafteten Erträge an die nach der Satzung

begünstigungsfähigen Personen kann die Familienstiftung aus den Erträgen neue Ertragsquellen erwirtschaften, sie kann Rücklagen bilden für eine spätere umfangreiche Zweckverwirklichung (bspw. das Auslandsstudium oder einen Immobilienerwerb eines Abkömmlings) oder sie kann sonstige Maßnahmen der Vermögensverwaltung ergreifen.


Beispielsweise kann sie Darlehen (idealerweise zu fremdüblichen Konditionen) vergeben.

Steuerlich: Die Finanzierung des Studiums wäre eine steuerpflichtige Zuwendung bei dem begünstigten Kind (25% Kapitalertragsteuer). Aus Transparenz- und Rechnungslegungsgründen für das Finanzamt ist eine direkte Auszahlung an das Kind sinnvoller als eine bloße Kostenübernahme durch die Stiftung. Darlehen sollten fremdüblich verzinst werden (2% p.a.), damit die Finanzbehörde diesen Vertrag anerkennt. Eine ertragsteuerliche und schenkungsteuerliche fiktive Zuwendung wird so vermieden.