Antwort
Die Familienstiftung bildet eine verselbstständigte Vermögensmasse. Ist sie
Eigentümerin des Patentrechts, kann dieses Recht der Insolvenzmasse des operativen Geschäftsbetriebs (GmbH) entzogen werden.
Die Familienstiftung kann auf diese Weise die Unternehmenssicherheit von Unternehmen stabilisieren, deren operatives Geschäft von einem erworbenen Patentrecht abhängt (bspw. kann ein Patentrecht in der Pharma- und Softwarebranche echte Existenzgrundlage sein). Gehört das Recht dagegen zum Vermögen der GmbH, obläge es im Falle der Insolvenz der Entscheidung des Insolvenzverwalters, das Patentrecht aufrechtzuerhalten oder zu löschen. Dem Unternehmer wird die Entscheidungsbefugnis entzogen. Der Gesetzgeber will daher bereits seit einigen Jahren eine neue Vorschrift in die Insolvenzordnung implementieren, die eine Insolvenzfestigkeit von Lizenzen sicherstellt. Dies ist bislang nicht erfolgt. Durch vertragliche Klauseln kann unter Umständen im Vorfeld eine Insolvenzfestigkeit hergestellt werden. Eine einheitliche Rechtsprechung fehlt. Im Zweifel bliebe nur ein langwieriges Gerichtsverfahren.