
Antwort:
Die Familienstiftung kann im Einzelfall dazu dienen, die Kreditwürdigkeit zu erhöhen. Banken haben für Unternehmer ein sogenanntes Rating-System.
Ein Unternehmer wird mit fortlaufendem Alter von den Banken für die Kreditvergabe abgestuft. Gerade für den Fall, dass er seine Nachfolge noch nicht geregelt hat, steht die Bank vor der Frage, ob die Kredite von den Erben getilgt werden oder diese die Erbschaft ausschlagen, der Kredit also ausfällt. Die Familienstiftung ist eine stabile Kreditnehmerin. Denn sie stirbt nicht. Die Verbindlichkeit überlebt den Stifter. Die Bank hat somit eine stabile Grundlage für Ihre Kreditentscheidung.
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Hanusch, Jörg (Montag, 03 Dezember 2018 21:45)
Wir möchten eine Familienstiftung gründen und u. a. unsere selbstgenutzte Immobilie an die Stiftung verkaufen.
Ab wann ist die Stiftung für die Banken kreditfähig?
Ich habe bereits Dr. Klein ( Vertreterin) diesbezüglich angerufen.
Antwort: Die Stiftung ist erst nach drei Jahren für die Bank kreditfähig.
Aber welche Vorgaben noch erfüllt sein müssen wissen wir nicht.
Können Sie uns weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Hanusch
Thorsten Klinkner (Montag, 03 Dezember 2018 21:53)
Sehr geehrter Herr Hanusch,
wir können Ihnen hier weiterhelfen. Schicken Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten. Wir rufen Sie dann an.
Herzliche Grüße
Thorsten Klinkner