Wird der Anspruch auf Kindergeld durch die Zuwendungen der Stiftung gefährdet?

Antwort:

Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann erhalten, wenn die Kinder des Stifters zu den Begünstigten gehören und finanzielle Zuwendungen von der Stiftung beziehen. Das Kindergeld ist nicht an die Voraussetzung geknüpft, dass die Kinder mittellos oder in sonstiger Weise unterhaltsbedürftig sind.


Der Anspruch auf Kindergeld würde nur dann entfallen, wenn der Familienleistungsausgleich im Sinne des § 31 des Einkommensteuergesetzes in Anspruch genommen wird. Entweder der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld bewirken die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für Kinder.