Wann sollte die Stiftung eine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung abgeben?

Antwort:

Wird die Stiftung von dem örtlich zuständigen Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaft-

bzw. Schenkungsteuererklärung aufgefordert, sollte die Erklärung binnen der gesetzten Frist eingereicht werden. Bestehen rechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Übertragung, wie dies Beispielsweise im Vorfeld der Erbschaftsteuerreform 2016 der Fall war, kann eine Verlängerung der gesetzten Abgabefrist beantragt werden.