Antwort:
Ja, eine Stiftung kann auch Darlehen vergeben. Aufgrund der Darlehensforderung der Stiftung wird
das Grundstockvermögen auch dann nicht in seinem Wert gemindert, wenn es zum Beispiel dem Stifter in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt wird.
Um ungewollte schenkungsteuerrechtliche oder körperschaftsteuerrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollte jedoch stets eine fremdübliche Verzinsung vereinbart und in der vereinbarten Form ausgezahlt werden.