Wie werden Grundstücke bei der Übertragung an eine Stiftung steuerlich bewertet?

Antwort:

Werden Grundstücke unentgeltlich an eine Stiftung übertragen ist der Verkehrswert für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu ermitteln. Soll das Grundstück verkauft werden, ist ebenfalls der Verkehrswert zu ermitteln, weil aus steuerlicher Sicht nur dann von einem Verkauf ausgegangen wird, wenn der Verkaufspreis dem Verkehrswert entspricht.

Das Steuerrecht bietet zwei Alternativen an: Der Verkehrswert kann anhand eines Sachverständigengutachtens ermittelt werden oder anhand eines standardisierten Verfahrens nach dem Bewertungsgesetz (BewG) berechnet werden. Das Bewertungsgesetz sieht je nach Grundstücksart die Anwendung eines Vergleichswertverfahrens, Ertragswertverfahrens oder Sachwertverfahrens vor.

Wird die Bewertung für rein steuerliche Zwecke benötigt, empfiehlt sich regelmäßig die günstigere Durchführung eines Bewertungsverfahrens nach dem BewG. Wird jedoch ein methodisch fundierter Wert benötigt, weil zum Beispiel ein Verkauf an einen Dritten geplant ist, sollte die Bewertung stets anhand

eines Sachverständigengutachtens und nicht anhand der stark standardisierten Verfahren nach dem BewG vorgenommen werden.