Begriffe: Was ist eine „gewerblich geprägte Personengesellschaft“?

Antwort:

Eine „gewerblich geprägte“ Personengesellschaft kennzeichnet sich dadurch, dass sie keiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht, ausschließlich Kapitalgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafter fungieren und die Geschäftsführung nur von diesen Kapitalgesellschaften oder Fremdgeschäftsführern ausgeübt wird, die nicht selbst an der Gesellschaft beteiligt sind. Typischer Fall einer solchen gewerblich geprägten Personengesellschaft ist eine GmbH & Co. KG, die ausschließlich Immobilien vermietet oder Anteile an Kapitalgesellschaften hält und bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung berechtigt ist.