Ist eine vermögensverwaltende GmbH eine Alternative zu einer Stiftung für Vermieter?

Antwort:

Unter rein steuerlichen Gesichtspunkten wird regelmäßig der Standpunkt vertreten, eine vermögensverwaltende GmbH stelle eine Alternative zu einer Stiftung dar. Dies ist mit Blick auf die nahezu identische Steuerbelastung vertretbar. Denn GmbH und Stiftung unterliegen gleichermaßen dem fixen Körperschaftsteuersatz von 15%. Die Stiftung unterliegt nicht der Gewerbesteuer, die GmbH wird durch die oben beschriebene Kürzung weitgehend von dieser entlastet.


Der entscheidende Unterschied zwischen beiden Rechtsformen besteht darin, dass sich die Anteile an der GmbH im Privatvermögen des Anteilseigners befinden und damit zum Gegenstand von Erbstreitigkeiten oder Scheidungsfällen werden können. Sind die Verkehrswerte der Immobilien bei eher moderater Liquidität gleichwohl sehr hoch, ergibt sich darüber hinaus das Problem, dass im Erbfall eine nicht planbare und sehr hohe Erbschaftsteuerbelastung eintritt. Dies kann im schlimmsten Fall Notverkäufe von Geschäftsanteilen zur Finanzierung der Steuer erfordern.

Im Gegensatz dazu hat eine Stiftung als verselbstständigtes Zweckvermögen keine Anteilseigner, sodass Todesfälle oder andere persönliche Schicksalsschläge keine unmittelbare Wirkung auf das Vermögen der Stiftung haben.

Vor diesem Hintergrund gilt: Die Stiftung weist im Hinblick auf die Zielsetzung eines wirksamen generationenübergreifenden Vermögensschutzes rechtsformbedingte Vorteile gegenüber einer vermögensverwaltenden GmbH auf, in rein steuerlicher Hinsicht fallen die Unterschiede regelmäßig gering aus.