Können noch ungeborene Nachkommen (Enkelkinder etc.) zu den Begünstigten einer Familienstiftung gehören?

Antwort:

Ja. Eine Familienstiftung ist auf einen zeitlich unbegrenzten und damit generationenübergreifenden Bestand ausgerichtet. Das Stiftungsgeschäft muss vor Errichtung der Stiftung verfasst werden und ist grundsätzlich unabänderlich.


Vor diesem Hintergrund hat der Stifter die Möglichkeit, in dem Stiftungsgeschäft abstrakt alle Abkömmlinge in gerader Linie als Begünstigte festzulegen. Auf diese Weise werden bereits geborene Kinder in den Kreis der Begünstigten der Stiftung aufgenommen. Zusätzlich werden auch die zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung noch nicht geborenen Enkel und Urenkel usw. künftiger Generationen zu Begünstigten der Stiftung.