Wann lohnt sich in steuerlicher Hinsicht ein Verkauf von Vermögen an eine Familienstiftung?

Antwort:

Das Einkommensteuergesetz sieht in einigen Fällen keine Besteuerung vor, wenn der Stifter Teile seines Privatvermögens an eine Familienstiftung verkauft. Eine Schenkung von Privatvermögen ist dagegen nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz nur steuerfrei möglich, wenn es sich bei der Empfängerin um eine gemeinnützige Stiftung handelt.    


So kann beispielweise der Verkauf eines vermieten Grundstücks nach Ablauf einer Spekulationsfrist von zehn Jahren einkommensteuerfrei erfolgen. Bei Kunstgegenständen, Bitcoins, Edelmetallen oder Oldtimern beträgt die Spekulationsfrist nur ein Jahr. Hier ist die Ausnahme zu beachten, dass sich die Spekulationsfrist von einem Jahr auf zehn Jahre verlängert, wenn zum Beispiel durch den Verleih eines Bildes an ein Museum nach der Anschaffung laufende Einkünfte erzielt wurden.