Kann eine Familienstiftung auch Anteile eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs übernehmen?

Antwort:

Die Familienstiftung eignet sich aus diversen Gründen sehr gut als Gesellschafterin eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Zum einen ist der Betrieb eine verlässliche Ertragsquelle, die einen stabilen Beitrag zur Umsetzung des Stiftungszwecks leisten kann.  


Als Teil des Stiftungsvermögens ist der Betrieb vor etwaigen Erbstreitigkeiten oder Scheidungen innerhalb der Stifterfamilie geschützt. Steuerlich sind Anteile einer land- und forstwirtschaftlichen Personengesellschaft nach den Regelungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes begünstigt übertragbar, sodass eine Übertragung durch den Stifter weitgehend von steuerlichen Belastungen befreit werden kann.