Sind Einlagen in das Stiftungsvermögen möglich?

Antwort:

Stiftungen sind verselbstständigte Vermögensmassen ohne Gesellschafter, Anteilseigner oder Mitglieder. Folglich kann eine Vermögensübertragung an eine Stiftung nur in Form einer Erbschaft, einer Schenkung, eines Verkaufs oder einer Darlehensgewährung erfolgen.    

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