Kann eine Familienstiftung auch Zuwendungen an stiftungsverbundene Unternehmen auszahlen?

Antwort:

Die Antwort auf diese Frage hängt maßgeblich von der Ausgestaltung des Stiftungszwecks ab. Hat der Stifter in der Satzung vorgesehen, dass die Stiftung aus ihren Erträgen lediglich Familienmitglieder fördern und unterstützen darf, sind Zuwendungen an stiftungsverbundene Unternehmen ausgeschlossen.    


Zulässig sind in diesem Fall nur die Vergabe von Darlehen an stiftungsverbundene Unternehmen oder die Einzahlung von Bareinlagen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten.

Sofern bereits im Stiftungszweck der ersten Satzung bedacht wird, dass die Familienstiftung auch stiftungsverbundene Unternehmen unterstützen kann und zur Instandhaltung der Vermögenswerte der Stiftung verpflichtet ist, können Zuwendungen an besagte Unternehmen ausgezahlt werden.