Gibt es eine Vorgründungs-Stiftung und eine Vorstiftung?

Antwort:

Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft werden die Stufen der Vorgründungs-Gesellschaft, der Vorgesellschaft und der im Handelsregister eingetragenen Kapitalgesellschaft unterschieden.


Die Vorgründungs-Gesellschaft entsteht mit dem erstmaligen Zusammentritt der Gründer und stellt in der Regel eine reine Innengesellschaft dar, die nicht außen in Erscheinung tritt. Mit Abschluss des formgültigen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags (GmbH) bzw. der formgültigen notariell beurkundeten Satzung (AG) entsteht die Vorgründungs-Gesellschaft. Die Vorgründungs-Gesellschaft und die später entstehende Kapitalgesellschaft sind wesensgleich, so unterliegt die Vorgründung-Gesellschaft bereits der Körperschaftsteuer. Zivilrechtlich erlangt die Kapitalgesellschaft mit Eintragung ins Handelsregister ihre Rechtsfähigkeit.

Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften werden bei Stiftungen keine verschiedenen Gründungsstadien unterschieden. Stattdessen erlangt die Stiftung ihre Rechtsfähigkeit durch die behördliche Anerkennung. Diese Sichtweise wurde unter anderem durch das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 8.2.2011) und den Bundesfinanzhof (Urteil vom 11.2.2015) vertreten.