Was ist eine „Kirchenstiftung“?

Antwort:

Kirchenstiftungen sind in der Regel rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die gemäß den Stiftungsgesetzen der Länder kirchliche Aufgaben erfüllen und eine besondere organisatorische Bindung zu einer Kirche aufweisen.    


Kirchliche Zwecke können auch durch die Verwaltung von Kirchengebäuden und sonstigem Kirchenvermögen, die Versorgung kirchlicher Bediensteter oder die Erziehung, Unterrichtung oder in Form von Wohlfahrtszwecken verwirklicht werden. Die Betätigungsfelder müssen jedoch stets durch den Auftrag der Kirche geprägt sein.

Kirchenstiftungen werden in der Regel nach dem Willen des Stifters von kirchlichen Organen verwaltet und beaufsichtigt. Steuerrechtlich erfüllen Kirchenstiftungen in der Regel die Voraussetzungen der steuerbegünstigten Zwecke, wobei hierbei die unterschiedliche Behandlung der für die Besteuerung zu unterscheidenden Sphären zu beachten ist.

Bekannte Kirchenstiftungen sind zum Beispiel die Heilig Kreuz-Stiftung im Bistum Essen oder die Stiftung Geburtshaus Papst Benedikt XVI., eine kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts.