Was ist ein Legal Entity Identifier (kurz LEI)?

Antwort:

Zahlreiche Stiftungen haben in letzter Zeit von ihrer Bank eine Aufforderung erhalten, einen als Legal Entity Identifier (kurz LEI) bezeichneten 20-stelligen alphanumerischen Code zu beantragen.    


Grund für diese Aufforderung ist das Inkrafttreten der überarbeiteten EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und die begleitende Verordnung (MiFIR) zum 3. Januar 2018.

Diese sehen für institutionelle Investoren, die zum Beispiel direkt in Anleihen oder ETFs investieren, die Verpflichtung vor, sich über einen gültigen LEI zu identifizieren. Zu diesen institutionellen Anlegern können auch Stiftungen gehören. Ab dem 3. Januar 2018 sind die ausführenden Banken verpflichtet, den LEI der Stiftung als involvierter Depotinhaberin an die BaFin zu melden.

Liegt kein gültiger LEI vor, kann die Bank keine Transaktion ausführen.