Wer ist für die Stiftungsgesetze zuständig?

Antwort:

Die sogenannte „Gesetzgebungskompetenz“ steht dem Bund zu. Spätestens seit der Neufassung der §§ 80 ff. BGB geht man davon aus, dass die Gesetzgeber der Länder nur dann Vorschriften erlassen dürfen, wenn der Bund insoweit keine abschließenden Regelungen getroffen hat.