Kann man eine Stiftung im Ausland errichten und selbst von Deutschland aus leiten?

Antwort:

Im Regelfall ist es nach dem Zivilrecht des jeweiligen Landes möglich, eine im Ausland errichtete Stiftung von Deutschland aus zu leiten. Jedoch werden Stiftungen im Ausland im Regelfall durch in Deutschland ansässige Stifter errichtet, wenn eine alternativ mögliche Errichtung einer Familienstiftung in Deutschland zu einer hohen Erbersatzsteuer führen würde.    


Damit die Auslandsstiftung aber gerade nicht wie eine deutsche Familienstiftung der Erbersatzsteuer unterliegt, dürfen ihre Geschäfte auch nicht von Deutschland aus geführt werden. Stattdessen sind die Geschäfte durch einen im Ausland ansässigen Treuhänder zu führen, der das Vermögen verwaltet. Aus diesem Grund eignen sich Stiftungen im Ausland vornehmlich zur Verwaltung von Immobilien, Wertpapieren oder Barvermögen.