Antwort:
Eine Stiftung & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der im Gegensatz zu einer GmbH & Co. KG nicht eine GmbH, sondern eine Stiftung als Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) fungiert.
In den meisten Fällen ist von einer Stiftung & Co. KG jedoch abzuraten, da die Stiftung auf einen zeitlich unbegrenzten Bestand und generationenübergreifenden Schutz von Vermögen ausgerichtet ist. Dieses Oberziel steht im Widerspruch zu der persönlichen Haftung für die operativen Risiken der KG, wenn die Stiftung als deren Komplementärin fungiert.