Kann man eine Stiftung in eine andere Rechtsform umwandeln?

Antwort:

Die meisten Regelungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG), das eine zivilrechtlich vereinfachte Überführung eines Rechtsträgers in eine Rechtsform ermöglichen soll, sind auf Stiftungen nicht anwendbar. 


Möglich ist lediglich eine sogenannte Ausgliederung, bei der Teile des Stiftungsvermögens an eine Personen- oder Kapitalgesellschaft übertragen werden, deren Anteile die Stiftung im Gegenzug erhält. Nicht möglich ist außerdem die Umwandlung eines Rechtsträgers in eine Stiftung, weil entweder der umwandelnde Rechtsträger oder dessen Gesellschafter im Gegenzug Anteile an der aufnehmenden Stiftung erhalten müssten. Da eine Stiftung jedoch keine Anteile hat, kommt sie nicht als aufnehmender Rechtsträger in Frage.