Wie berechnet sich die Erbersatzsteuer?

Antwort:

Der Wert des nicht begünstigten Vermögens wird in zwei Hälften geteilt (z.B. EUR 1.000.000 : 2 = EUR 500.000). Von jeder Hälfte wird dann ein Freibetrag von EUR 400.000 abgezogen (EUR 500.000 – EUR 400.000 = EUR 100.000 und EUR 500.000 – EUR 400.000 = EUR 100.000). 


Der jeweils verbleibende Betrag wird mit dem Steuersatz der Steuerklasse I multipliziert (EUR 100.000 × 11 % = EUR 11.000 und EUR 100.000 × 11 % = EUR 11.000). Abschließend ergeben beide Beträge zusammengerechnet die Erbersatzsteuer (EUR 11.000 + EUR 11.000 = EUR 22.000).