Welchen Namen kann man einer Stiftung geben?

Antwort:

Die Namensgebung unterliegt nach den Regelungen des BGB und der Landesstiftungsgesetze keinen gesetzlichen Einschränkungen, wie sie zum Beispiel das Handelsgesetzbuch für die Firma von Kaufleuten vorsieht. 


Es darf lediglich nicht der Name einer bereits bestehenden Stiftung verwendet werden. Gängige Bezeichnungen enthalten zum Beispiel den Namen des Stifters (z.B. Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung), den Namen der Unternehmensgründer bei Errichtung einer unternehmensbezogenen Stiftung oder Bezugspunkte zum Zweck der Stiftung. Der Name der Stiftung muss nicht notwendigerweise auf die Art der Stiftung schließen lassen. So kann eine Familienstiftung beispielsweise X Familienstiftung oder X Stiftung heißen.