Was unterscheidet eine Stiftung von einer Gesellschaft (OHG, KG, GmbH, AG etc.)?

Antwort:

Der durch den Stifter in der ursprünglichen Stiftungsverfassung geäußerte Wille wirkt über die Phase der Stiftungserrichtung fort. Weiterhin ist der Stifter in nahezu jedweder Hinsicht frei bei der Ausgestaltung der Stiftungsverfassung. Einschränkende Regelungen, wie sie hingegen die entsprechenden Gesetze – beispielsweise das BGB, GmbHG oder AktG – für die verschiedenen Gesellschaftsformen vorsehen, existieren für Stiftungen nahezu nicht.    


Gesellschaftsverträge können bei entsprechender Mehrheit der Stimmrechte nach den Vorstellungen der Gesellschafter abgeändert werden, auch gegen den Willen des Gründers der Gesellschaft. Eine Stiftung ist hingegen eine verselbstständigte Vermögensmasse. Keine natürliche Person hält Anteile an einer Stiftung oder ist Mitglied einer Stiftung. Eine Stiftung „gehört nur sich selbst“. Die für sie handelnden Stiftungsorgane haben sich nach dem niedergeschriebenen Stifter-Willen zu richten.