Die Stiftung als Eigentümerin eines Unternehmens

Von Thorsten Klinkner


Vor allem für Familienunternehmer bietet sich eine Stiftungs-Strategie als Option der strategischen und langfristigen Ausrichtung ihres Unternehmens an. Sie verhindern damit unter anderem Nachfolgeprobleme und Erbstreitigkeiten. Doch wie funktioniert dies?

Unternehmer stehen jeden Tag vor einer Fülle von Herausforderungen. Sie müssen das Unternehmen administrativ und operativ führen, Innovationen und Strategien entwickeln, um eine bestimmte Marktposition zu erreichen beziehungsweise zu halten, mit Kunden und Partner gute Beziehungen pflegen und, und, und. Dazu kommen die Gedanken zur Zukunft: Was passiert mit meinem Unternehmen im Falle von Unfall, Krankheit oder Tod? Wie schaffe ich die Basis für einen erfolgreichen und strukturierten Übergang auf die nächste Generation? Und wie hinterlasse ich mein Unternehmen, ohne meine Kinder mit Steuern zu belasten, die die Vermögenssubstanz ernsthaft gefährden? Was mache ich in dem Fall, in dem die Erben ihre Anteile lieber versilbern, als Verantwortung zu übernehmen? Was passiert, wenn ich keinen geeigneten Nachfolger in der Familie finde? Muss ich an einen Investor verkaufen oder das Familienunternehmen sogar aufgeben?

 

Diese Fragestellungen sind von existenzieller Wichtigkeit für Familienunternehmer – denn sie haben unmittelbar mit Zukunft und Erhalt der Ertragsquelle zu tun und sind damit sowohl ökonomisch als auch emotional besetzt. Muss das Familienunternehmen verkauft oder aufgegeben werden, bricht eine Tradition zusammen. Viele dieser Unternehmen sind mehrere Generationen alt und mehr als nur ein Gewerbebetrieb: Sie sind emotionaler und familiärer Anker, in ihr werden Ethik und Philosophie einer Familie bewahrt. Gleichzeitig führt der Verlust der Eigentümerschaft in aller Regel zu einem Stopp aller laufenden Erträge, und selbst ein Verkauf – vor allem in Bedrängnis – kompensiert nicht immer den langfristigen Verlust, der ohne das Unternehmen entsteht.

 

Mit herkömmlichen gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen lassen sich nur sehr eingeschränkt langfristig wirksame Schutzmechanismen für solche Situationen entwickeln. Weder das AG- noch das GmbH-Recht – und einzelunternehmerische Konstruktionen erst recht nicht – lösen die Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen Familie, Unternehmen und Vermögen. Die rechtliche Verbindung zwischen dem Privatvermögen und dem Unternehmen bleibt hier stets bestehen. Eine sinnvolle Option für langfristig denkende Unternehmer ist die unternehmensverbundene Familienstiftung.

 

In einer solchen Rechtskonstruktion fungiert die Familienstiftung als Eigentümerin des Unternehmens und verselbstständigt damit die Vermögensmasse, die das Unternehmen darstellt. Der Familienunternehmer schenkt sein Unternehmen (beziehungsweise eine andere gewerbliche Ertragsquelle wie ein Investmentportfolio) auf eine Stiftung; damit verliert er zwar seine Mitgliedschafts- und vermögenswerten Beteiligungsrechte an seinem Unternehmen, sichert dieses aber hinsichtlich der oben aufgeworfenen, potenziellen Konfliktsituationen und existentiellen Vermögensrisiken ab. Das Eigentumsrecht wandelt sich zu einer stabilen Nutzungsbefugnis auf der Grundlage des Stiftungszwecks.

 

An oberster Stelle der Stiftungs-Strategie steht der transgenerationale Erhalt der Ertragsquelle und die Entkopplung von der Person des Unternehmers. Die unternehmensverbundene Familienstiftung ist Vehikel dafür: Unter dem Dach der Stiftung kann ein Unternehmen nicht aufgegeben, zersplittert oder verkauft werden. Die Stiftung verwaltet als eigenständiges System eine Ertragsquelle und wird nur durch den Willen des Stifters und der von ihm eingesetzten Organe in dessen Sinne geführt.

 

In der Substanz ist die Stiftung auf Ewig gesichert, genau wie das Unternehmen, das die Stiftung (mehrheitlich oder vollständig) besitzt. Dadurch kann kein Erbe das Firmenvermögen für seine individuellen Bedürfnisse „verjubeln“ oder Anteile veräußern; kein Externer kann die Kontrolle über die Ertragsquelle erlangen, kein Investor sie filetieren, um einen Gewinnsprung hinzulegen; Erbstreitigkeiten werden ausgeschlossen, da eben keine Anteile weitergegeben werden, sondern sich im „neutralen“ Stiftungsvermögen befinden.

 

Die Stiftung sorgt also dafür, dass ein Unternehmen (als die häufigste Form einer gewerblichen Ertragsquelle) über die Zeiten hinweg existieren kann. Sie ist einmalige, aber ewige Rechtsnachfolgerin eines Unternehmens. Der Fortbestand ist gesichert, solange keine wirtschaftlichen Gründe gegen den Betrieb sprechen. So kann eine unternehmensverbundene Stiftung ein marodes Unternehmen nicht heilen, es aber strategisch in die Zukunft führen und Optimierungsmöglichkeiten schaffen,

 

Die Stiftung funktioniert dabei so, wie der Stifter-Unternehmer es seinem freien Willen gemäß in der Satzung vorgibt; rechtlich „eingeschränkt“ ist die Stiftung nur darin, dass sie keine gesetzeswidrigen Zwecke verfolgen darf. Insofern steht dem Stifter-Unternehmer völlig frei, die Satzung zu gestalten und alle Werte und Eckpunkte, die ihm wichtig sind, darin zu verankern. Dieses von ihm entwickelte System ist folgend bindend für die Führung der Stiftung und dem darin eingebrachten Unternehmen. Das gilt sowohl für die Familie als auch für ein mögliches Fremdmanagement: Die Leitlinien der Unternehmerfamilie zur Steuerung, Kontrolle und Weiterentwicklung des Unternehmens bleiben dauerhaft stabil.

 

Stabil bleiben auch die Ausschüttungen an die Begünstigten, die der Stifter-Unternehmer in der Satzung festlegt; typischerweise werden das die Familienmitglieder sein, die auch bei einer herkömmlichen Unternehmensform von den Erträgen profitieren würden. Auch wenn eine Ertragsquelle nicht mehr im Familienbesitz ist, sorgt die Stiftungs-Strategie für einen stabilen Cash Flow durch die Ertragskraft des eingebrachten Unternehmens.

 

Durch die steuerrechtliche Form der Erbsatzsteuer werden die nachfolgenden Generationen schließlich weniger belastet als bei herkömmlichen Vermögensübergängen. Die Beteuerung wird zeitlich plan- und kalkulierbar. Die Erbersatzsteuer wird alle 30 Jahre fällig, bei der Festsetzung (nach Steuerklasse I) greifen die steuerlichen Freibeträge für die beiden anzunehmenden Kinder, also jeweils 400.000 Euro. Zudem gelten die Begünstigungen für Betriebsvermögen und unternehmerische Beteiligungen. Ein weiterer Vorteil: Entweder die Stiftung zahlt den fälligen Betrag auf einmal, oder aber sie teilt ihn auf Antrag auf 30 gleiche Jahresbeiträge auf; dann ist der Steuerbetrag mit 5,5 Prozent per anno zu verzinsen. Dadurch wird die Erbersatzsteuer kalkulier- und wirtschaftlich planbar.

 

Wer sich auf den Gedankenprozess einlässt, kann auf diese Weise mit der unternehmensverbundenen Familienstiftung eine kraftvolle zukunftsorientierte Option gewinnen.

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Kommentare: 16
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