Stiftungsverbundene Unternehmen: Was ist eine „Anwachsung“?

Antwort:

Bei einer Anwachsung tritt der vorletzte Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus. In diesem Fall ist der letzte Gesellschafter für eine juristische Sekunde zu 100% an der Personengesellschaft beteiligt. Dies hat zur Folge, dass die Gesellschaft (ohne Liquidation) aufgelöst wird und alles Vermögen sowie alle Verbindlichkeiten im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge auf den letzten Gesellschafter übergehen. Fortan führt dieser das Unternehmen als Einzelunternehmer fort.