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Antwort:
Die Aussage „Die Stiftung gehört sich selbst“ führt vor Augen, dass eine Stiftung – vergleichbar mit einem Menschen – keine Eigentümer, Gesellschafter oder Anteilseigner hat.
Es handelt sich also um ein vollständig verselbstständigtes Zweckvermögen, aus dessen Erträgen der von dem Stifter in der Stiftungssatzung festgelegte Stiftungszweck verwirklicht wird.