Wie werden Anteile einer Personengesellschaft, die an eine Stiftung übertragen werden, steuerlich bewertet?

Antwort:

Die Vorgehensweise hängt zunächst davon ab, ob es sich um eine Mitunternehmerschaft oder eine vermögensverwaltende Personengesellschaft handelt.    


Mitunternehmerschaften sind Personengesellschaften, die Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielen. Der Anteil an einer Mitunternehmerschaft besteht aus drei Wertkomponenten: dem Verkehrswert des Anteils am Gesamthandsvermögen, dem Stand des Kapitalkontos und dem Sonderbetriebsvermögen.

 

Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften werden die anteiligen Vermögenswerte und Schulden bewertet. Eine eigenständige Bewertung eines Gesellschaftsanteils findet hierbei also nicht statt. Vermögensverwaltende Personengesellschaften sind Personengesellschaften, die entweder Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte erzielen.