Antwort:
Eine Stiftung besteht grundsätzlich so lange fort, bis ihr Zweck entweder erfüllt ist oder nicht mehr erfüllt werden kann.
Von dieser zeitlich unbegrenzten Form der Stiftung abweichend, räumt das Bürgerliche Gesetzbuch die Möglichkeit einer sog. Verbrauchsstiftung ein. Das Vermögen der Verbrauchsstiftung wird zur Verwirklichung des Stiftungszwecks aufgebraucht, wonach die Stiftung aufgelöst wird.
Auf diese Weise kann zum Beispiel liquides Geldvermögen für eine Stiftung eingesetzt werden, wenn keine Ertragsquellen zur langfristigen Finanzierung des Stiftungszwecks vorliegen.