· 

Vermögensschutz und Nachfolgeplanung: Immobilien in einer Familienstiftung in Liechtenstein

Nachdem ich in der letzten Woche die Vorteile einer Familienstiftung in Liechtenstein mit Fokus auf Aktiendepots beleuchtet habe, möchte ich nun einen weiteren bedeutenden Aspekt in den Mittelpunkt rücken: den Vermögensschutz und die Nachfolgeplanung im Zusammenhang mit Immobilien.

 

Wenn Sie mehr zu den Möglichkeiten einer Familienstiftung in Liechtenstein erfahren möchten, lade ich Sie herzlich zu meinem Webinar am 13. März 2024 um 11.00 Uhr ein. 

 

In diesem Webinar gebe ich Ihnen gerne eine Orientierung zur rechtlichen und steuerlichen Wirkungsweise und zeige Praxisbeispiele zu Wertpapieren, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Sie können sich hier kostenfrei anmelden.


Nutzen der Strukturidee: Immobilien in der Familienstiftung

Eine Familienstiftung in Liechtenstein bietet eine herausragende Lösung für Vermögensinhaber, die nach langfristigen Strategien suchen, um ihr Vermögen für die nächste Generation zu bewahren. Die Strukturidee, Immobilien unter dem Dach der Stiftung zu vereinen, gewährt dabei wesentliche Vorteile:

Substanzschutz: 

Die Familienstiftung bewahrt die Substanz der Immobilien vor Zersplitterung in der Erbfolge, wodurch der Werterhalt über Generationen hinweg gesichert wird.

Steuerlicher Vorteil:

Immobilien, die direkt oder indirekt über eine Tochtergesellschaft der Familienstiftung in Liechtenstein gehören, unterliegen nicht der Erbschaftsteuer. 

 

Ein Beispiel verdeutlicht den erheblichen finanziellen Unterschied: 

Ein Immobilienbestand im Wert von EUR 20 Mio. würde bei einer Übertragung auf ein Kind eine Steuerbelastung von 23 % oder EUR 4,6 Mio. auslösen. 

 

Unter dem Dach einer Familienstiftung in Liechtenstein bleibt dieser Vermögensübergang erbschaftsteuerfrei.

Besteuerung der Gewinne:

Die steuerlichen Gewinne aus der Bewirtschaftung der Immobilien werden in Deutschland mit 15 % Körperschaftsteuer versteuert.

 

Für weitere Vorteile verweise ich gerne auf meinen vorherigen Artikel.

 


Übertragung der Immobilien auf die Familienstiftung: Zwei grundlegende Möglichkeiten

Bei der Übertragung von Immobilien auf eine Familienstiftung in Liechtenstein stehen grundsätzlich zwei Optionen zur Verfügung:

1. Verkauf:

  • Der Verkauf aus dem Privatvermögen löst keine Ertragsteuern aus, wenn die Immobilien bereits länger als 10 Jahre im privaten Besitz waren.
  • Die erwerbende Stiftung kann die Immobilien steuerlich abschreiben, und der Verkäufer erhält aus dem Verkauf eine steuerfreie Kaufpreisforderung.
  • Alternativ kann die Finanzierung der Transaktion durch eine Bankfinanzierung oder ein Verkäuferdarlehen erfolgen, wobei die Tilgung des Darlehens dem Verkäufer zur Finanzierung seines Lebensstandards dienen kann. 
  • Der Verkauf löst Grunderwerbsteuer aus.

 

 

2. Schenkung

  • Bei einer Schenkung entfällt grundsätzlich die Grunderwerbsteuer, jedoch unterliegt der Vorgang der Schenkungsteuer in Deutschland.
  • Anders als bei deutschen Familienstiftungen gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung das Steuerklassenprivileg bei Errichtung der Stiftung nicht, und die Schenkung wird abhängig vom Verkehrswert mit 30 % bzw. 50 % Schenkungsteuer belastet.
  • Diese steuerliche Belastung ist zunächst höher als eine Übertragung des Bestands innerhalb der Familie, oder eine Übertragung auf eine deutsche Familienstiftung. Was ist also der Vorteil?

 

Der entscheidende Unterschied ist die langfristige Perspektive. Wenn die Immobilien einmal auf die Familienstiftung in Liechtenstein übertragen sind, ist die Immobiliensubstanz dauerhaft aus einer potenziellen Erbsteuerbelastung gelöst. 

 

Im Privatvermögen entsteht ansonsten in jeder Generation erneut Erbschaftsteuer. Bei einer Familienstiftung in Deutschland entsteht alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer.

 

Die schenkungsteuerlichen Transaktionskosten für die Übertragung auf die Stiftung können durch sämtliche Gestaltungsinstrumente gemindert werden, die aus der allgemeinen Vermögensnachfolgeplanung bekannt sind. 

 

Insbesondere der Nießbrauch kann zur Strukturierung eingesetzt werden. Weiterhin mindern übernommene Belastungen (Finanzierungen) den steuerlichen Wert der übertragenen Immobilien. 

 

Die langfristige Perspektive zeigt den klaren Vorteil: 

Einmal auf die Familienstiftung in Liechtenstein übertragen, bleibt die Immobiliensubstanz dauerhaft von potenziellen Belastungen befreit.


Fazit: Familienstiftungen in Liechtenstein als langfristiges Instrument

Familienstiftungen in Liechtenstein sind ein effektives Instrument zur langfristigen Gestaltung des Vermögensschutzes und der Vermögensnachfolge. Gerne gebe ich Ihnen Orientierung und begleite Sie bei der Umsetzung.