Die erforderliche Dauer der Gründung einer Familienstiftung hängt insbesondere von drei Faktoren ab:
Die Gründung einer Stiftung hat regelmäßig das Ziel, eine bestimmte Vermögenssubstanz langfristig zu erhalten, um aus den Erträgen des Vermögens den Stiftungszweck dauerhaft zu verwirklichen.
Damit dies gelingt, ist es von zentraler Bedeutung, dass die Gestaltung der Vermögensstruktur nicht zu Streit führt. Nichts gefährdet eine Vermögenssubstanz mehr als zeit-, kosten- und nervenaufreibende Konflikte um das Vermögen.
Aus diesem Grund ist es von zentraler Bedeutung für den langfristigen Erfolg der Stiftungstätigkeit sorgfältig zu reflektieren, wer von der Stiftungsidee betroffen ist. Im Projektverlauf sollten dann möglichst alle Beteiligten schrittweise einbezogen werden.
Bei Projekten zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge von Familienunternehmen kann dies z.B. mit der Entwicklung einer Familienverfassung (synonym: Familiencharta) verbunden werden.
Die hierzu erforderlichen Gespräche auf Augenhöhe benötigen Zeit. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich diese Zeit nehmen. Interdisziplinär arbeiten wir mit versierten Spezialisten zusammen, die den Prozess moderieren können.
Die Anzahl der Beteiligten bestimmt daher wesentlich die Dauer der Gründung der Familienstiftung.
Ein Mehrgenerationenprojekt zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge eines Familienunternehmens erfordert erheblich mehr Zeit als die Gründung einer immobilienbezogenen Stiftung eines Investors in der Wachstumsphase.
Neben der Anzahl der Beteiligten sind die Motive der Stiftungsgründung ein zweiter zentraler Faktor für die erforderliche Zeit zur Gründung einer Stiftung.
Wenn die DNA eines Unternehmens in der Stiftungssatzung verankert werden soll, ist Zeit erforderlich, um die wesentlichen Prinzipien zu reflektieren und gedanklich wie sprachlich auf den Punkt zu bringen.
Der dritte Faktor ist die wirtschaftliche und ggf. auch steuerliche Komplexität in der Analyse der Ausgangsstruktur und die Entwicklung eines Konzepts zur (schrittweisen) Übertragung der Vermögenssubstanz auf die geplante Stiftung.
Hier sind zahlreiche Details und steuerliche Fristen zu beachten.
Ergänzend zu diesen drei Faktoren kommt bei der Gründung einer deutschen Familienstiftung hinzu, dass die für die Anerkennung zuständigen Stiftungsbehörden teilweise eine sehr unterschiedliche Bearbeitungsdauer für das stiftungsrechtliche Anerkennungsverfahren benötigen. 4 bis 6 Monate Bearbeitungsdauer sind der Regelfall.
Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein erfordert an dieser Stelle weniger Zeit, da hier kein behördliches Anerkennungsverfahren erforderlich ist.
Projekte zur Gründung einer Stiftung sind daher in der erforderlichen Zeitdauer individuell.
Insgesamt sollte für die Phase zur Gestaltung der Satzung und das stiftungsrechtliche Anerkennungsverfahren mindestens 1 Jahr eingeplant werden.
Die Zeit ist gut investiert. Familienstiftungen, die sorgfältig durchdacht sind, sind in der Regel einfacher und klarer als „Schnellschüsse“. Klare Strukturen wirken langfristig sehr positiv auf allen Ebenen der Stiftungstätigkeit.
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Schauen Sie auch in unserer Rubrik Infothek, dort finden Sie unsere Artikel zur Familienstiftung. Unsere Artikel zur Schweiz sind hier zu zu finden und unsere Beiträge zu Liechtenstein finden Sie hier.
Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.