Neben den bislang besprochenen Änderungen durch die Stiftungsrechtsreform, die Stifter – nicht erst mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Juli 2023 – berücksichtigen sollten haben sich auch weitere Änderungen ergeben, die bislang weniger im Fokus der Öffentlichkeit stehen, aber dennoch Beachtung finden sollten.