Die Vermögensstruktur stellt Unternehmer vor die Entscheidung Familienstiftung oder Holding. Eine Familienstiftung kann genauso als Holding eingesetzt werden wie beispielsweise eine GmbH. Nur mit mehr Vorteilen. i
Wie ein Musikstück als Prozess von der Inspiration zur Partitur wächst, ist es auch mit dem Vermögensschutz. Bevor Sie nicht wissen, wohin es gehen soll, welche Zielsetzung Sie haben, kann es keine Sicherheit oder Wachstum geben.
Vermögensschutz, Vermögensübertragung und Vermögensmanagement sind für viele Menschen ein wichtiges Anliegen. Sie wollen für den Ruhestand vorsorgen, ein Vermögen aufbauen und im besten Falle auch günstige Möglichkeit schaffen, dieses Vermögen an die nächste Generation zu übertragen.
Aus unserer Erfahrung folgt die persönliche Zufriedenheit im Wesentlichen aus der eigenen Gestaltung, dem Unternehmertum in eigener Sache, gerade auch in Krisenzeiten. In einer unternehmerischen Grundhaltung ist jede Krise zugleich eine Chance zur Reflektion und einer positiven Weiterentwicklung.
Der heutige Stifter-Brief beleuchtet das Thema des Pflichtteils in dem Fall, dass bereits eine Familienstiftung als Baustein in die familiäre Konstellation implementiert wurde. Hat sich der Stifter und künftige Erblasser in seinem Privatvermögen länger als zehn Jahre vor seinem Ableben komplett entreichert, muss er an das Pflichtteilsrecht keinen Gedanken mehr verschwenden. Hat er hingegen noch Vermögenswerte im Privatvermögen, unterliegen auch diese ggf. Pflichtteilsansprüchen.
Ein bei Vererbung stets zu berücksichtigender Aspekt ist der des Pflichtteils. Nicht bedachte potentielle Erben haben aufgrund der Vorschriften der §§ 2303 ff. BGB einen Anspruch auf einen Pflichtteil in der Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.
Vermögensschutz und Absicherung der Familie: Der beste Weg für die Vermögensnachfolge ist, dass zu Lebzeiten eine Stiftung errichtet wird und diese mit einem Testament verknüpft. Weitere Infos hier.