Die Übertragung von Betriebsvermögen erfordert sehr viel Erfahrung und Wissen. Wir sind auf Gestaltungsmodelle spezialisiert, die Sie überzeugen werden.
Der heutige Stifter-Brief beleuchtet das Thema des Pflichtteils in dem Fall, dass bereits eine Familienstiftung als Baustein in die familiäre Konstellation implementiert wurde. Hat sich der Stifter und künftige Erblasser in seinem Privatvermögen länger als zehn Jahre vor seinem Ableben komplett entreichert, muss er an das Pflichtteilsrecht keinen Gedanken mehr verschwenden. Hat er hingegen noch Vermögenswerte im Privatvermögen, unterliegen auch diese ggf. Pflichtteilsansprüchen.
Vermögensschutz und Absicherung der Familie: Der beste Weg für die Vermögensnachfolge ist, dass zu Lebzeiten eine Stiftung errichtet wird und diese mit einem Testament verknüpft. Weitere Infos hier.
Dieser Stifterbrief ist Rückblick des Unternehmer-Talks vom August 2021. Unser Gast war Michael Höchsmann, der sein Unternehmen TRADEMUS in eine Stiftung eingebracht hat. Er hat erzählt, wie es ihm heute geht und wie er den Übergabeprozess erlebt hat. Im monatlichen UNTERNEHMER-TALK berichten Unternehmer zu offenen und persönlichen Fragen aus der Situation der Unternehmensnachfolge.