in Deutschland stehen in den kommenden Jahren 30.000 Übergaben in Familienunternehmen an und wir sind schon mittendrin. Dabei gibt es Änderungen in der Nachfolge, die interessant sind.
nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs ist die Stiftung und Co. KG keine gewerblich geprägte Personengesellschaft. Weitere Praxishinweise sehen Sie hier!
Offene Grenzen und vermeintlich uneingeschränkte Mobilität führen auch bei Unternehmer*innen zu vermehrten Wegzugsgedanken. Wenn diese Gedanken ohne eine überlegte Planung umgesetzt werden, kann es allerdings zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung kommen. Gerade im Rahmen der aktuellen Gesetzesnovellen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz (Anti Tax Avoidance Directive - im Folgenden ATADUmsG genannt) sind Änderungen zu erwarten.
Um eine Stiftung zu gründen, legen Sie als Stifter zunächst in dem Stiftungsgeschäft fest, welche Assets Sie der Stiftung als Startkapital zur Verfügung stellen möchten. Einerseits benötigt jede Stiftung ein wertmäßig zu erhaltendes Vermögen („Grundstockvermögen“). Darüber hinaus empfehlen wir, anlässlich der Gründung zusätzliches freies Vermögen zu übertragen, mit dem die Stiftung zum Beispiel ihre laufenden Kosten bezahlen kann.