Nach § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) kann bei Unternehmen, „die aus-schließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen ver-walten und nutzen, oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifami-lienhäuser oder Eigentumswohnungen errichten und veräußern“ der Teil des Gewerbeertrages gekürzt werden, „der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt“.
Bei dem Immopreneur Kongress in Darmstadt wird Thorsten Klinkner am Sonntag den 25. September 2022 unter dem Titel „Vermögensschutz durch Familienstiftungen in Liechtenstein Generationenübergreifender Erhalt der Substanz“ die Vorteile einer Familienstiftung in Liechtenstein und praxisbewährte Handlungsempfehlungen vorstellen.
Im Fürstentum Liechtenstein gegründete Familienstiftungen gehören zu juristischen Personen und zum verselbständigten Vermögen nach dem Recht eines EU/EWR-Mitgliedstaates und besitzen als solche auch in der Bundesrepublik die volle Rechtsfähigkeit. Insbesondere können liechtensteinische Familienstiftungen im Inland Sachen und Rechte jeglicher Art, z.B. Immobilien, erwerben.
Immer wieder sind wir in der Entwicklung von langfristigen Vermögensstrukturen für Unternehmerfamilien mit der Planung der Erbschaftssteuer befasst, die sich in unterschiedlicher Art und Weise optimieren lässt. Die Optionen sind, angepasst an die persönliche Situation, natürlich immer verschieden. Im Fall eines Unternehmensverkaufs oder vergleichbaren „Cash-Events“ lassen sich die Vor- und Nachteile deutlich identifizieren.
Im heutigen Stifterbrief, dem dritten zum Thema „Vergleich der Stiftungssatzungen in Deutschland und Liechtenstein“ werfen wir einen Blick auf die Transparenz der Satzung für die Außenwelt.