Im Fürstentum Liechtenstein gegründete Familienstiftungen gehören zu juristischen Personen und zum verselbständigten Vermögen nach dem Recht eines EU/EWR-Mitgliedstaates und besitzen als solche auch in der Bundesrepublik die volle Rechtsfähigkeit. Insbesondere können liechtensteinische Familienstiftungen im Inland Sachen und Rechte jeglicher Art, z.B. Immobilien, erwerben.
Die oft gestellte Frage, ob eine Stiftung in Liechtenstein legal und vertrauenswürdig ist, kann mit „Ja!“ beantwortet werden, denn das Fürstentum ist international als vertrauenswürdiger Partner auch in Steuerfragen anerkannt, und so können die Vorteile einer Stiftung in Liechtenstein auch von Unternehmern in Deutschland genutzt werden.
Wie schützt eine Familienstiftung Ihr Vermögen? Nach den Erfahrungen in unserer Projektarbeit sind besonders diese 30 Aspekte relevant. Diese wollen wir gern mit Ihnen teilen.
Von Thorsten Klinkner
Im heutigen Stifterbrief, dem dritten zum Thema „Vergleich der Stiftungssatzungen in Deutschland und Liechtenstein“ werfen wir einen Blick auf die Transparenz der Satzung für die Außenwelt.
Eine Familienstiftung in Liechtenstein bietet eine hohe Flexibilität und auch Rechtssicherheit. Hinsichtlich ihrer Struktur und Funktion entspricht sie in etwa einer deutschen rechtsfähigen Stiftung. Alles Wichtige lesen Sie hier!
Das Vermögen von Familienstiftungen in Deutschland unterliegt in Zeitabständen von 30 Jahren der sogenannten Erbersatzsteuer. Eine Freistellung von Immobilien von der Erbersatzsteuer ist in der Regel nicht möglich. Immobilien im Privatvermögen der Stiftung bleibt die Steuerverschonung generell versagt, während an Dritte zur Nutzung vermietete Immobilien im Betriebsvermögen zum ebenfalls voll zu versteuernden Verwaltungsvermögen zählen.