Wer sich mit dem Thema Stiftung auseinandersetzt, dem geht es vielfach auch um die Frage, wie er seine Nachfolge im Vermögen oder Unternehmen regeln kann, ohne dass es zu (Erb-) Streitigkeiten innerhalb der Familie kommt. So stellt sich die Frage, ob die Stiftung in Deutschland dafür die richtige Lösung sein kann.
Der heutige Stifter-Brief beleuchtet das Thema des Pflichtteils in dem Fall, dass bereits eine Familienstiftung als Baustein in die familiäre Konstellation implementiert wurde. Hat sich der Stifter und künftige Erblasser in seinem Privatvermögen länger als zehn Jahre vor seinem Ableben komplett entreichert, muss er an das Pflichtteilsrecht keinen Gedanken mehr verschwenden. Hat er hingegen noch Vermögenswerte im Privatvermögen, unterliegen auch diese ggf. Pflichtteilsansprüchen.
Ein bei Vererbung stets zu berücksichtigender Aspekt ist der des Pflichtteils. Nicht bedachte potentielle Erben haben aufgrund der Vorschriften der §§ 2303 ff. BGB einen Anspruch auf einen Pflichtteil in der Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.
Vermögensschutz und Absicherung der Familie: Der beste Weg für die Vermögensnachfolge ist, dass zu Lebzeiten eine Stiftung errichtet wird und diese mit einem Testament verknüpft. Weitere Infos hier.
Eine Möglichkeit, eine Stiftung durch Testament zu errichten, ist eine so genannte Errichtung von Todes wegen, vgl. § 83 BGB. Eine Stiftung von Todes wegen wird in der Regel durch Testament errichtet. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine solche von Todes wegen zu errichtende Stiftung per Erbvertrag ins Leben zu rufen.
Wenn Kunstgegenstände in eine Stiftung eingebracht werden sollen oder es um die Schenkung eines Kunstwerkes an ein Museum geht, wird oft nur an die administrative Einkleidung gedacht. Dass der Kunst in diesen Situationen jedoch ein präziser Geldwert zugemessen werden muss, das wird entweder gar nicht bedacht oder als trivialer Seitenaspekt abgetan.
Viele Unternehmer wenden sich neben ihrer wirtschaftlichen Betätigung privat den schönen Künsten zu und bauen über die Jahre künstlerisch wie auch monetär wertvolle Sammlungen auf. Hierbei wird die Kunstsammlung nicht selten auch ein wichtiger Bestandteil des gesamten Vermögens.
Fünf Dinge, die Sie beim Wegzug ins Ausland in der Steuerplanung beachten sollten: Dazu gehörten Steuern wie die erweiterte Steuerpflicht für Deutsche.