Wir begleiten gestaltungsaktive Persönlichkeiten, die Eigenverantwortung übernehmen und unternehmerisch handeln. Die Schweiz ist dabei traditionell für viele ein wichtiger Standort. Als Wohnsitz, Holdingstandort und/oder zur Vermögensverwaltung. Wir starten daher das neue Jahr mit einer Reihe von Artikeln speziell zur Schweiz.
Sind zwischen Deutschland und einem anderen Staat, wie beispielsweise der Schweiz, völkerrechtliche Verträge abgeschlossen, welche sich auch steuerlich auswirken, verdrängen diese in ihrem Anwendungsbereich grundsätzlich das innerstaatliche deutsche Recht.
Der Trust ist ein Rechtsinstitut des Common Law, das eine rechtlich verselbstständigte Vermögensmasse ohne eigene Rechtspersönlichkeit darstellt. Was Sie über den Trust wissen sollten, lesen Sie hier!
Denn anders als eine Stiftung ist er die Begünstigung einer bestimmten Person ausgerichtet.
Bei dem Immopreneur Kongress in Darmstadt wird Thorsten Klinkner am Sonntag den 25. September 2022 unter dem Titel „Vermögensschutz durch Familienstiftungen in Liechtenstein Generationenübergreifender Erhalt der Substanz“ die Vorteile einer Familienstiftung in Liechtenstein und praxisbewährte Handlungsempfehlungen vorstellen.
Hier geht es um die Ausgliederung von Grundstücken aus dem Vermögen der Familienstiftungen unter Berücksichtigung der Vorteile von Umwandlungen und die Ausgliederung von Privat- und Unternehmensvermögen.
Während der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt die Ansässigkeit und damit auch die Steuerpflicht einer natürlichen Person sowohl nach dem innerstaatlichen deutschen Steuerrecht als auch nach dem internationalen Recht der Doppelbesteuerungsabkommen bestimmt, knüpft die Besteuerung von juristischen Personen - dies können sowohl Gesellschaften bzw. Körperschaften als auch mitgliederlose verselbständigte Vermögen (z. B. rechtsfähige Stiftungen) sein.
Im internationalen Steuerrecht kommt dem Wohnsitz einer Person eine grundlegende Bedeu-tung zu. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ist eine natürliche Person in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Nach § 8 Abgabenordnung (AO) hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung hat, und die Gesamtumstände offenbaren, dass er die betreffende Wohnung beibehalten und sie benutzt wird.