news zur Stiftungsrechtsreform

Wir halten Sie auf dem Laufenden

In die Stiftungsrechtsrefom kommt Bewegung. Rechtsanwalt Martin Buß, Fachbereichsleiter Stiftungszivilrecht bei den Unternehmerkompositionen, wird Sie hier über neueste Entwicklungen informieren.

Die für Herbst 2019 erwartete Stiftungsrechtsreform verzögert sich.

 

Es existiert weiterhin (Stand September 2019) einzig der Bericht vom 27. Februar 2018 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (im Volltext abrufbar hier). Fest steht hiernach lediglich, dass auch dem zu entwickelnden Gesetzesentwurf dasselbe Verständnis von der Rechtsform der Stiftung zugrunde liegen wird, welches auch die bisherigen §§ 80 ff. BGB und die Landesstiftungsgesetze prägt. Stiftungen sollen auch weiterhin zu jedem rechtmäßigen Zweck als eigenständige juristische Personen des Privatrechts errichtet werden können, die mit ihrer Errichtung vom Stifter unabhängig werden.

 

Mit der Errichtung der Stiftung soll das im Stiftungsgeschäft gewidmete Vermögen der Stiftung auf Dauer zur Erfüllung ihres Zwecks zugewendet werden. Nach Rücksprache mit einzelnen Stiftungsbehörden im gesamten Bundesgebiet verfügen auch diese zum jetzigen Zeitpunkt über keine weitergehenden Informationen, so dass die vereinzelten Veröffentlichungen zu vermeintlichen Reformthemen lediglich als „vorsichtiger Blick in die Glaskugel“ verstanden werden dürfen.


Ihr persönlicher Ansprechpartner bei uns zu diesem Thema ist Herr Martin Buß

Sehr gerne können Sie mit Herr Buss telefonisch oder per E-Mail in Kontakt treten.

Tel. 02132 915 74 90

E-Mail: martin.buss@unternehmerkompositionen.de