Kann eine Kapitalgesellschaft Immobilien gewerbesteuerfrei vermieten?

Antwort:

Vermietet eine Kapitalgesellschaft ausschließlich Immobilien, besteht nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) die Möglichkeit, die sog. erweiterte Grundstückskürzung zu beantragen. Bei der erweiterten Grundstückskürzung unterliegen die Vermietungseinkünfte nicht der Gewerbesteuer, sodass die Steuerbelastung auf Gesellschaftsebene 15% (Körperschaftsteuer) beträgt.


Zu beachten ist, dass die erweiterte Grundstückskürzung sehr restriktiv ausgelegt wird, u.a. kann bereits die Mitvermietung einer sog. Betriebsvorrichtung schädlich sein. Unschädlich ist im Regelfall nur die im Einzelfall zwingend notwendige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen, wie zum Beispiel der Heizungsanlage eines Mietwohngrundstücks.