Sind die steuerlichen Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge auch auf Stiftungen anwendbar?

Antwort: 

Nein. Die steuerlichen Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge sind bei Vermögensübertragungen an juristische Personen, zu denen auch Stiftungen gehören, nicht anwendbar. 


Überträgt der Stifter also zu Lebzeiten sein Vermögen an eine Stiftung, ist insbesondere bei der Festlegung von Zahlungen der Stiftung an den Stifter anlässlich der Übertragung darauf zu achten, nicht ungewollt eine entgeltliche Vermögensübertragung unter Aufdeckung stiller Reserven herbeizuführen.