Werden Stiftungen in das Handelsregister eingetragen?

Antwort:

Anders als zum Beispiel Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften oder Genossenschaften unterliegen Stiftungen nicht kraft ihrer Rechtsform als sog. Formkaufleute den Regelungen des Handelsgesetzbuches.    


Eine Stiftung erfüllt nur dann die Kaufmannseigenschaft, wenn sie selbst ein Gewerbe betreibt (Ist-Kaufmann). Da sich die Rechtsform einer Stiftung jedoch nicht für operative Unternehmen (Unternehmensträger-Stiftung), sondern hervorragend als Holding (Beteiligungsträger-Stiftung) eignet, werden auch diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht von einer Stiftung erfüllt. Da die meisten Stiftungen als Holding/ Beteiligungsträger-Stiftung fungieren, kommt es zu keiner Eintragung ins Handelsregister.

Eine Eintragung erfolgt lediglich in das Stiftungsverzeichnis der zuständigen Landesbehörde, das von jeder Person eingesehen werden darf. Zusätzlich besteht seit dem 1. Oktober 2017 die Pflicht, die Stiftung – ebenso wie die gängigen Gesellschaftsformen – in dem elektronisch geführten Transparenzregister anzumelden und dort die wirtschaftlich Berechtigten einzutragen. Das Transparenzregister ist – anders als das Handelsregister – nicht ohne Weiteres für jede Person einsehbar.